Wichtige Informationen zum Probeunterricht 2012
Für Schüler, denen im Übertrittszeugnis die Eignung für das Gymnasium nicht bescheinigt wurde, findet in der Zeit vom 21. – 23. Mai 2012 ein Probeunterricht statt. Die Aufgabenstellung und die Bewertung sind regional einheitlich.
Wenn ein Kind wegen Erkrankung an diesem Probeunterricht nicht teilnehmen kann, sollte die Schule sofort benachrichtigt werden. Es ist dann baldmöglichst ein ärztliches Attest mit Bestätigung durch das Staatliche Gesundheitsamt vorzulegen. Nur dann kann im September ein Nachtermin eingeräumt werden.
Bitte sprechen Sie möglichst umgehend mit dem Beratungslehrer der Grundschule bzw. des Gymnasiums, wenn Sie die Anmeldung Ihres Kindes an einer Schule mit Klassen für „Hochbegabte“ erwägen.
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