Was ist rechtlich zu beachten?

Jeder Ersthelfer, also auch der Schulsanitäter, ist laut Gesetz durch die gesetzliche Unfallversicherung bei allen Personen- und Sachschäden versichert, die ihm während einer Hilfeleistung widerfahren. Außerdem ist jeder Schüler durch die Schülerunfallversicherung gegen Unfälle aller Art während dem Unterricht, während anderen schulischen Veranstaltungen und auf dem Weg von und zu diesen versichert.

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Dies Latinus der 7. Klassen

Der Dies Latinus findet am 30.01.12 statt. Alle Eltern sind herzlich eingeladen.



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